A)
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf des
Bebauungsplanes Nr.34 „Am Linnerberg-Ost“ mit Begründung in der Fassung vom
11.07.2022 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.