Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

A)      Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Fl.-Nr. 124 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 125 beide Gmkg. Adelshausen, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Gem. § 13b des BauGB werden die Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB einbezogen, der Bebauungsplan wird gem. § 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Darauf ist in der Bekanntmachung zu verweisen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

JA:          13           NEIN:                    2             Stimmen

 

A)      Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 "Adelshausen - südwestlich der Siedlungsstraße" in der Fassung vom 20.06.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, die die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs i.d.F. vom 20.06.2022 mit Begründung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

 

JA:          13           NEIN:                    2             Stimmen