A) Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat
beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Fl.-Nr. 124 sowie Teilflächen der
Fl.-Nr. 125 beide Gmkg. Adelshausen, einen qualifizierten Bebauungsplan
aufzustellen.
Gem. § 13b des
BauGB werden die Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach 13a
BauGB einbezogen, der Bebauungsplan wird gem. § 13a als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4
aufgestellt. Darauf ist in der Bekanntmachung zu verweisen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
JA: 13 NEIN: 2 Stimmen
A)
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat
billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 "Adelshausen -
südwestlich der Siedlungsstraße" in der Fassung vom 20.06.2022. Die
Verwaltung wird beauftragt, die die öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs i.d.F. vom 20.06.2022 mit Begründung gem. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.
JA: 13 NEIN: 2 Stimmen