Beschluss:
Die Gemeinde genehmigt den beantragten erhöhten Gewichtungsfaktor von 6,11 bzw. 8,09 für die in auswärtigen Einrichtungen untergebrachten behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kinder.
Beschluss:
Die Gemeinde genehmigt den beantragten erhöhten Gewichtungsfaktor von 6,11 bzw. 8,09 für die in auswärtigen Einrichtungen untergebrachten behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kinder.