A)
Abwägungs- und
Satzungsbeschluss
Die eingegangenen Anregungen zur
Planung werden im Sinne der Behandlungsvorschläge abgewogen.
Der Einbeziehungssatzung wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 07.02.2022 als Satzung beschlossen. Der Begründung wird
zugestimmt.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Angenommen
Ja 15 Nein 0