Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit der Fahrplanänderung und der Haltestelleneinrichtung im
Gewerbegebiet Brautlach befasst und beschließt gemäß dem Antrag auf Anordnung
der Haltestellen gemäß der Planzeichnung zuzustimmen.
Einrichtung der Haltestelle „Aretinstraße“ stadteinwärts westlich der Fl-Nr.569/8 Gmkg Karlskron
Einrichtung der Haltestelle „Gewerbegebiet“ bei der Fl-Nr.557/0 und 563/7 der Gmkg Karlskron
westlich dem Anwesen Münchener Str.45, Fa. Binder.
Die Haltestellen sind durch die Z 224-40 aus beiden Richtungen erkennbar, darzustellen.
Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt der Gemeinde Karlskron.
Es ist eine Vereinbarung der Straßenbaubehörde (Gemeinde Karlskron) und dem Busunternehmer über den Unterhalt der Zeichen abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
Der Vorsitzende informiert, dass ab der Bushaltestelle Aretinstraße stadteinwärts, eine Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km genehmigt wurde.