Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Karlskron begrüßt grundsätzlich Regionalplanungen mit einhergehender Definition von Vorrang- und Vorbehaltsflächen. An den bisher gefassten Beschlüssen vom 02.08.2021 zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Kies und Sand auf Karlskroner Fluren wird festgehalten. Hiervon ausgenommen wird „Ki25“:

 

Insbesondere soll ein neues Vorranggebiet im Westen von Bofzheim (Ki25) eingetragen werden. Der Gemeinderat Karlskron erhebt Einspruch gegen die Ausweisung der Fläche Ki25 und fordert um Streichung dieses Gebietes. Begründung:

 

Die Ausweisung neuer Kiesbauflächen im Bereich der Ki25 steht jeder zukünftigen kommunalen Planung auf dem Karlskroner Gebiet entgegen. Die bereits ausgewiesenen vorbehalts-, und vorrangfähigen Kiesabbau auf dem Gemeindegebiet werden als ausreichend beachtet.

 

Von Seiten der Gemeinde Karlskron wird der geplanten Ausweisung des Vorranggebiets Ki25 aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.