Beschluss:
Der Gemeinderat Karlskron begrüßt grundsätzlich Regionalplanungen mit
einhergehender Definition von Vorrang- und Vorbehaltsflächen. An den bisher
gefassten Beschlüssen vom 02.08.2021 zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
Kies und Sand auf Karlskroner Fluren wird festgehalten. Hiervon ausgenommen
wird „Ki25“:
Insbesondere soll ein neues Vorranggebiet im Westen von Bofzheim (Ki25)
eingetragen werden. Der Gemeinderat Karlskron erhebt Einspruch gegen die
Ausweisung der Fläche Ki25 und fordert um Streichung dieses Gebietes.
Begründung:
Die Ausweisung neuer Kiesbauflächen im Bereich der Ki25 steht jeder
zukünftigen kommunalen Planung auf
dem Karlskroner Gebiet entgegen. Die bereits ausgewiesenen vorbehalts-, und
vorrangfähigen Kiesabbau auf dem Gemeindegebiet werden als ausreichend
beachtet.
Von Seiten der Gemeinde Karlskron wird der geplanten Ausweisung des
Vorranggebiets Ki25 aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.