Beschluss:
Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Aschelsried Nord-West“ mit Begründung in der Fassung vom 12.07.2021 wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Von der frühzeitigen Beteiligung und der Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.