Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit dem Antrag befasst und beschließt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist und auch keine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit dem Antrag befasst und beschließt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist und auch keine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt wird.