Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und beschließt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Das Einvernehmen wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und beschließt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Das Einvernehmen wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erteilt.