Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und beschließt der erforderlichen Befreiung zu der Baugrenzenüberschreitung im Westen um 4 m, der Dachform Pultdach und der Dachneigung von 5 Grad zuzustimmen.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.