Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Es ist eine baudenkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG zu beantragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Es ist eine baudenkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG zu beantragen.