Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat hat den Vorbescheidsantrag behandelt und ist der Ansicht das die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, einer zweckmäßigen Verwendung dient.  Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.