Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Am Linnerberg behandelt und beschließt den Vorentwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2021 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.