Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 37 „Straßäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Straßäcker“ in der Fassung vom 16.12.2020.

 

Der Gemeinderat beschließt, den Vorentwurf der 1. Änderung zum  Bebauungsplan „Straßäcker“ mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2020 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.