Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für das Grundstück Fl-Nr.693 TF Gemarkung Karlskron, nördlich von Grillheim, westlich der Eicherstraße, auf einer Fläche von ca. 1.100 m² eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist  die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückeigentümer vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung und Ausgleichsflächen abzuschließen.