Beschluss:
Der Gemeinderat hat die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung behandelt und beschließt den Vorentwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 26.10.2020 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen“.