Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

 

Hinweise:

 

Belange des Denkmalschutzes - Meldepflicht –

 

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, ist gemäß Art. 7.1 DSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen, die bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

Bedingt durch die Ortsrandlage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen Lärm- und Geruchsimmissionen auch nachts und an Wochenenden zu rechnen.