Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücke der Fl-Nrn. 555/7 und 554/3 der Gmkg Karlskron werden gemäß Art.6 Abs.1 und Abs.7 i.V.m. Art. 46 Nr.2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

 

Widmung der Fl-Nr.555/7 Gmkg Karlskron

Die Fläche schließt sich entlang der westlichen Straßenflurstücksgrenze Fl-Nr. 553 Gmkg Karlskron und der nördlichen Straßenflurstücksgrenze Fl-Nr. 556 Gmkg Karlskron an, wobei sie zugleich durch diese Grundstücksgrenze in ihrer östlichen Ausdehnung begrenzt wird an der östlichen Grundstücksgrenze bei der Fl-Nr. 555 Gmkg Karlskron und an der Südgrenze begrenzt zwischen den Fl-Nrn. 555/2, 555/3, 555/4, 555/5 und 555/6 bei der Fl-Nr. 555/8 Gmkg Karlskron.

 

Länge:  0,130 km

 

Widmungsbeschränkungen: keine

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Karlskron

 

Widmung der Fl-Nr.554/3 Gmkg Karlskron

Die Fläche schließt entlang der nördlichen Straßenflurstücksgrenze Fl-Nr. 555/7 Gmkg Karlskron und der westlichen Grundstücksgrenze Fl-Nr. 554 Gmkg Karlskron und der östlichen Grundstücksgrenze bei der Fl-Nr. 555/8 Gmkg Karlskron und an der Südgrenze begrenzt bei den Fl-Nrn. 554/1 und 554/2 der Gmkg Karlskron.

 

Länge: 0,090 km

 

Widmungsbeschränkungen : keine

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Karlskron