Beschluss:
Der
Gemeinderat hat den Antrag auf Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr.3 „Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung“ behandelt und
beschließt den nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplan Nr.3 „Pobenhausen Nord-Ost
mit 1. Änderung“ ersatzlos aufzuheben. Es soll eine maßvolle Nachverdichtung
der noch nicht bebauten Grundstücke ermöglicht werden.
Die Kosten für das Bauleitverfahren der Aufhebung der älter als 20 Jahre alten Bebauungspläne übernimmt die Gemeinde Karlskron gemäß GR-Beschluss vom 06.07.2020.