Sitzung: 06.07.2020 2020/GR/009
Beschluss: Mehrfachbeschlüsse
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass anfallende Planungskosten für Änderungen und Aufhebungen von bestehenden Bebauungsplänen/Satzungen welche älter sind als 20 Jahre, von der Gemeinde getragen werden und der Antragsteller nicht herangezogen wird.
Angenommen
Ja
16 Nein 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten für Außenbereichs-/Einbeziehungssatzungen, Bebauungspläne usw. die den Zweck verfolgen, kleinere Bebauungen auf privaten Flächen zu ermöglichen, von den Bauwerbern vollumfänglich zu tragen sind. Dies soll vertraglich vor dem jeweiligen Aufstellungsbeschluss festgehalten werden. Jede weitere Notwendigkeit (Ausgleichsflächen, Lärm- und Immissionsgutachten, Erschließungskosten usw.) müssen ebenfalls vom Bauwerber getragen werden (sofern nicht das Baulandmodell der Gemeinde Karlskron herangezogen wird).
Angenommen
Ja 16 Nein 0