Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid behandelt und erteilt sein Einvernehmen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid behandelt und erteilt sein Einvernehmen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.