Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 45 „Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße“ behandelt und beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 27.02.2023 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB durchzuführen. Dabei können Diese nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen (in roter Schrift bzw. rot umrandet) abgeben.