Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit dem Antrag auf Vorbescheid befasst und erteilt sein Einvernehmen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit dem Antrag auf Vorbescheid befasst und erteilt sein Einvernehmen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.