Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlagen Projekt Pobenhausen-Ost“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 715; 737; 739; 751; jeweils in der Gemarkung Pobenhausen und ergibt sich im Weiteren aus dem beigefügten Lageplan (orange markiert) im Osten des Ortsteils Pobenhausen.  Für die Erstellung der Bebauungsplanentwürfe wird besonderes Augenmerk auf die Sichtbeziehung zum Kalvarienberg gelegt.

 

Angenommen

JA:  12   NEIN:    3             

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlagen Projekt Pobenhausen-West“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 884; 885; 886; 887; 888 jeweils in der Gemarkung Pobenhausen und ergibt sich im Weiteren aus dem beigefügten Lageplan (orange markiert) im Süd-Westen des Ortsteils Pobenhausen.

Besonderes Augenmerk ist auf die landwirtschaftliche Bonität zu legen. Wie im PV-Entwicklungskonzept Karlskron ersichtlich, wird für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes vor allem für die Fl.Nrn. 884; 885; 886; 887; ein Konzept, die eine mögliche weitere Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt (Agri PV, etc.), gefordert. Für die Fl.Nr. 888 wird kein Restriktionskriterium gesehen.

 

Angenommen

JA:  12        NEIN:  3      

 

 

Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans:

Der Gemeinderat beschließt, den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlskron für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungspläne zu ändern (11. Änderung).

Künftig sollen die genannten Flächen als Sondergebiet „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ ausgewiesen werden.

 

Angenommen

JA:  12   NEIN:    3