Beschluss:
Die Jahresrechnung des Schulverbands Karlskron für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Beschluss:
Die Jahresrechnung des Schulverbands Karlskron für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.