Beschluss:
Für die Jahresrechnung 2021 des Schulverbands Karlskron wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung erteilt.
Beschluss:
Für die Jahresrechnung 2021 des Schulverbands Karlskron wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung erteilt.