Der Gemeinderat beschließt den erforderlichen Befreiungen zur Dachform Flachdach, Dachneigung 3 Grad und der Dacheindeckung mit VSG-Platten zuzustimmen.
Das Einvernehmen wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss erteilt.
GR Doppler ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.