A. Satzungsbeschluss
B.
C. Sachvortrag
Nachdem im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten
Beteiligung der betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange
keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgebracht wurden, welche eine
Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 34 „Am Linnerberg Ost“ in der
Fassung vom 17.10.2022 nach sich ziehen würden,
kann dieser in der Fassung vom 17.10.2022 als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
Karlskron beschließt den Bebauungsplan Nr. 34 „Am Linnerberg
Ost“ in der Fassung vom
17.10.2022 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.