Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid behandelt und erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses.
Der Abbruch des Baudenkmals obliegt einem gesonderten Verfahren nach dem BayDschG.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid behandelt und erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses.
Der Abbruch des Baudenkmals obliegt einem gesonderten Verfahren nach dem BayDschG.