Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid behandelt und erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses.

 

Der Abbruch des Baudenkmals obliegt einem gesonderten Verfahren nach dem BayDschG.