Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans zur Grundstückstiefen- und GRZ-Überschreitung auf 0,62 zuzustimmen.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag behandelt und erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.